Vom 15. bis zum 18. Jhd.
Die Einbindung in das Militär
Hatten die Büchsenmacher sich bisher den kriegsführenden
Parteien durch Privatvertrag verpflichtet, so nahmen sich ab Mitte bis Ende des
15. Jhd. zunehmend die Landesherren selbst der Artillerie an. Besonders die
beiden deutschen Kaiser Maximilian I. (1493 - 1519) sowie sein Nachfolger Karl
V. (1519 - 1556) waren große Förderer der Artillerie. Die Artillerie bekam
Oberoffiziere und Stückleutnante, zu deren Ausbildung Büchsenmeisterschulen gegründet wurden.
Zur Erhöhung der Beweglichkeit der Geschütze wurden die bisher üblichen
Blocklafetten (s. "Faule Grete") durch Räderlafetten ersetzt. Diese bestanden aus einer Achse mit
zwei Rädern und einem einfachen Lafettenschwanz. Damit nahm
die Bedeutung der Artillerie auf dem Gefechtsfeld immer mehr zu, auch wenn die
Geschütze noch nicht im geschlossenen Verband auftraten.
Im 16. und 17. Jhd. folgte die Festlegung von Kalibergrößen, also die Einteilung der
Artillerie in bestimmte Geschütztypen.
Maximilian I. legte um 1500 die erste Kaliber-Einigung fest, aus der hervorging,
daß es nur vier Hauptgruppen von Geschützen mit den unten aufgeführten angenäherten
Kalibern geben durfte:
- Haupt- und Steinbüchsen - 30 cm
- Scharfmetzen - 24 cm
- Schlangen oder Feldschlangen - 5-8 cm
- Mörser - 35 cm
Ihm folgten eine Reihe weiterer Einteilungen, die alle das Ziel hatten, den Geschützpark
zu Vereinheitlichen und die Geschütze selbst zu optimieren.
Dies gelang auch in eindrucksvoller Weise. Einige Geschützreichweiten mögen das belegen:
Kartaunen - 18 cm: ca. 6000 m
Schlangen - 12 cm: ca. 5300 m
Falkonette - 07 cm: ca. 2500 m
Alle Angaben für Rohrerhöhung von 45°
Erst mit Beginn des 18. Jhd. wird die
Artillerie organisch in alle Heere eingegliedert. Der schwedische Marschall
Struensee berechnete in seinem Buch "Die Anfangsgründe der Artillerie", dass zu
einer Armee von 40 Infanteriebataillonen ein Artilleriezug von ca. 5 km Länge gehören würde.